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13.5.1. Die Prüfung der Lampen

Diese Aufgabe erfüllt das elektronische Gerät, das im Block des Relais gelegen ist. Die Leitungen der kontrollierten Lampen gehen durch das Gerät. Wenn zur Lampe den Strom nicht geht, obwohl ihr Schalter aufgenommen ist, flammt in der Kombination der Geräte das Kontrollsignal des Ausgangs der Lampe außer Betrieb auf. Welche der Lampen durchgebrannt ist, man muss selbständig bestimmen. Es können die Lampen der Scheinwerfer des nahen und entfernten Lichtes links und rechts, des Vorder- und hinteren Ladelichtes, der Vorder- und hinteren Nebellampen, der Rückfahrleuchten, der Bremslichter und der Beleuchtung des Nummernschildes sein. Man muss auch das Folgende berücksichtigen:
- Beim Einschluss der Zündung flammt die Lampe der Selbstdiagnostik auf. Beim arbeitenden Motor erlischt sie, wenn alle Lampen intakt sind;
- Wenn die Kontrolllampe beim arbeitenden Motor brennt, ist eine der Lampen durchgebrannt;
- Die Kontrolllampe brennt nur beim Einschluss des Gerätes mit der fehlerhaften Lampe;
- Wenn die Lampe des Signals des Bremsens durchgebrannt ist, wird die Kontrolllampe beim Bremsen aufflammen und wird bei der Ausschaltung der Zündung erlöschen;
- Die Steckdose des Anhängers ist nötig es laut dem Schema anzuschließen.